Rufen Sie uns jetzt an. Wir informieren Sie darüber, wie Sie Ihren Kredit widerrufen können.

Um Ihre Verbraucherrechte wahrzunehmen, einen signifikanten Geldbetrag zu sparen und das historisch niedrige Zinsniveau für die kommenden 10 Jahre zu sichern.
Wenn der Vertrag auf den Zeitraum ab November 2002 datiert und die Bank den Verbraucher nicht wirksam über sein Widerrufsrecht informiert hat.
Laut Gesetz sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen zu erstatten. --> Die Bank bekommt den Kreditbetrag zurück und der Verbraucher muss marktübliche Zinsen bezahlen. --> Die Bank muss die Zinszahlungen dem Verbraucher erstatten und herausgeben, was sie mit diesem Geld erwirtschaftet hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof hat die Bank mit dem Geld des Verbrauchers mindestens 5% erwirtschaftet und muss diesen Betrag an den Verbraucher herausgeben.
Wieviel Sie bei einem Widerruf konkret sparen, können Sie unverbindlich mit Hilfe des Widerrufsrechners selbst berechnen. Angenommen Sie haben im September 2007 ein Immobiliendarlehen in Höhe von € 100.000 zu einem Zinssatz von 4,5% p.a. (Nominalzins) aufgenommen. Sie haben mir Ihrer Bank eine monatliche Rate von € 700 vereinbart und die Zinsbindung beträgt zehn Jahre. Wenn Sie Ihren Immobilienkredit im September 2014 widerrufen und einen Anschlusskredit zu einem Zinssatz von 2,5% p.a. (Nominalzins) abgeschlossen haben, sparen Sie durch den Widerruf, die Rückabwicklung und den Anschlusskredit rund 11.000 €. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Berechnung im Widerruf.
Zum RechnerDie Banken haben sich in der Vergangenheit häufig nicht an die vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Muster für rechtswirksame Widerrufsbelehrungen gehalten. Die Abweichungen vom Muster führten nach der Rechtsprechung in der Regel zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung. Die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen kamen bei einer Untersuchung von rund 10.000 Immobiliendarlehensverträgen zu dem Ergebnis, dass die Widerrufsbelehrungen in etwa 80% der Fälle fehlerhaft waren.
Banken verlangen in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Verbraucher vorzeitig, also vor Ablauf der Zinsbindungsfrist, aus dem Darlehensvertrag aussteigen will. (Beispiel: Der Verbraucher hat mit der Bank ein Darlehen für eine Immobilie mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Bereits nach fünf Jahren verkauft der Verbraucher seine Immobilie. Er benötigt das Darlehen nicht mehr und möchte es daher kündigen. Die Bank verlangt für den Ausstieg eine Entschädigung für die entgangenen Zinsgewinne.) Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nur fällig, wenn ein wirksamer Darlehensvertrag zustande gekommen ist. Die Frage der Wirksamkeit hängt davon ab, ob die Bank ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht des Verbrauchers informiert hat. Ist dies der Fall, so erlischt das Widerrufsrecht in der Regel 14 Tage nach Erhalt der Belehrung. Hat die Bank fehlerhaft über das Widerrufsrecht informiert, kann der Verbraucher nach wie vor den Vertrag widerrufen mit der Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt werden muss. Dies ist selbst dann noch möglich, wenn der Verbraucher bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet hat.
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Bitte kontaktieren Sie uns entweder telefonisch unter 030 / 303 663 478 oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
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Sie werden von einem unserer Rechtsanwälte aus dem Netzwerk telefonisch oder per E-Mail kontaktiert und über die möglichen weiteren Schritte unterrichtet. Sie können nun entscheiden, ob Sie die Widerrufsbelehrung prüfen lassen wollen.
Ja: Der für Sie zuständige Rechtsanwalt prüft, ob Sie falsch belehrt worden sind.
Nein: Ihre Daten werden vollständig in dem System gelöscht.
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Bei einer Falschbelehrung entscheiden Sie, ob Sie die weiteren Schritte gehen wollen.
Ja: Der für Sie zuständige Rechtsanwalt entwirft ein Widerrufsschreiben.
Nein: Ihre Daten werden vollständig in dem System gelöscht.
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Bitte stellen Sie eine Finanzierungsanfrage bei einer Drittbank und teilen Sie mit, ob eine verbindliche Finanzierungszusage vorliegt.
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Mit Ihrem Einverständnis widerruft der für Sie zuständige Rechtsanwalt den Darlehensvertrag.
Das Schreiben an die Bank enthält zudem eine Aufforderung zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags.
Es entstehen Ihnen für diese Tätigkeit Kosten in Höhe von zunächst EUR 500,00 netto zzgl. 19% USt. (€ 595,00 brutto). Dieser Betrag wird später auf die für das gesamte außergerichtliche Verfahren anfallende gesetzliche Geschäftsgebühr nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) angerechnet.
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Sollte Ihre Bank den Widerruf nicht akzeptieren, wird die Bank nochmals außergerichtlich zur Rückabwicklung aufgefordert. Falls sie dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird Klage erhoben.
Der für Sie zuständige Rechtsanwalt prüft, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Er teilt Ihnen das Ergebnis seiner Prüfung mit. Sie entscheiden nun, ob Sie die weiteren Schritte gehen wollen.
Sollten Sie sich für einen Widerruf entscheiden, kommen folgende Kosten auf Sie zu:
Für die außergerichtliche Tätigkeit entstehen Ihnen Kosten in Höhe von zunächst € 500,00 netto zzgl. 19% USt. (€ 595,00 brutto). Dieser Betrag wird später auf die für das gesamte außergerichtliche Verfahren anfallende gesetzliche Geschäftsgebühr nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) angerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen ein Anspruch gegenüber Ihrer Bank auf Ersatz Ihrer außergerichtlichen Rechtsanwaltkosten zu.
Bei einer für Sie (den Verbraucher) positiven Entscheidung im Instanzenzug wird ebenfalls eine nach dem RVG bestimmte Vergütung des eigenen Rechtsanwalts fällig, die bei einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts von der Bank getragen werden muss.
Sie müssen die außergerichtlichen Kosten für den eigenen Rechtsanwalt und den der Gegenseite tragen. Im gerichtlichen Verfahren müssen Sie die Gerichtskosten, die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt und die Kosten der Gegenseite nach RVG tragen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen und der Rechtsstreit vom Versicherungsschutz umfasst sein, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Prozessversicherern, die Ihnen im Falle einer entsprechenden Vereinbarung und einer Niederlage in dem Rechtsstreit die Kosten ersetzen.
eClaim ist ein Service, der Verbraucher und Rechtsanwälte zusammenbringt. Zu dem Partnernetzwerk gehören u.a. Rechtsanwalt Michael Falter von BridgehouseLaw Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Rechtsanwalt Frank Jordan von Schwenke & Schütz Rechtsanwälte und Notare.
Die Verbraucher profitieren von dem vielfältigen Know-how des Partnernetzwerks im Bereich Widerruf von Immobilienkrediten.
Die Rechtsanwälte aus dem Partnernetzwerk haben bereits zahlreiche Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten geprüft und greifen daher auf ein breites Wissen zurück. Ihr Aufwand und Ihr Risiko sollen so minimal wie möglich sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eClaim (service@eclaim.de).